Reservierungsbedingungen Hotel garni Kastanienhof
- Nachfolgende Reservierungsbedingungen sind Bestandteil des Gastaufnahmevertrages zwischen dem Hotel garni Kastanienhof (Hotelier) und dem Gast.
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und vom Hotelier zugesagt ist. Die Anmeldung erfolgt durch den Gast für alle in der Reservierung aufgeführten Mitreisenden, für deren Vertragsverpflichtungen der Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat.
- Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollten vereinbarte Zimmer nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder anderweitig zu bemühen. Der Hotelier kann im Fall höherer Gewalten fristlos vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz besteht nicht.
- Mündliche Vereinbarungen sollten aus Beweisgründen schriftlich bestätigt werden. Anzeigen und Erklärungen, die Hotel Kastanienhof gegenüber abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gerichtsstand bei Streitigkeiten gegen den Hotelier ist Greifswald. Es gilt deutsches Recht.
- Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr am Anreisetag und bis 10.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.
- Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Hotelier das Recht vor, bestellte Zimmer nach 19.00 Uhr weiter zu vergeben.
- Der Unterbringungspreis ist am Abreisetag fällig. Die Bezahlung kann in bar, EC-Cashkarte, per Kreditkarte oder im Voraus durch Banküberweisung erfolgen. Die Gewährung von Pauschalarrangements und Sonderkonditionen schließt die Bezahlung per Kreditkarte aus.
- Pauschalangebote, Sonderaktionen, Nachlässe und Rabatte sind nicht kombinierbar und können nicht in Folge gebucht werden. Personengebundene Firmenpreise sind nicht auf andere Personen übertragbar.
- Die ortsübliche Kurtaxe ist nicht in den Preisen inbegriffen und nach den ortsüblichen Tarifen vor Ort spätestens am Abreisetag zu entrichten.
- Wenn der Gast die Reservierung absagt oder nicht am Aufenthaltsort erscheint, ist der Hotelier, um Ausfälle zu vermeiden, nach Treu und Glauben gehalten, zu versuchen, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. Grundsätzlich bleibt jedoch das Recht des Hoteliers aus § 537 BGB bestehen, den Zimmerpreis abzgl. einer Pauschale für eingesparte Leistungen (20 % bei Übernachtung/Frühstück und 25 % bei Übernachtung/Halbpension) in Rechnung zu stellen. Sollte das Zimmer anderweitig vermietet werden, behält sich der Hotelier das Recht vor, dem Gast € 25,00 Abwicklungsentgelt in Rechnung zu stellen, gegebenenfalls zuzüglich eines Schadenausgleichs in Höhe der Differenz zu einem geringeren Weitervermietungspreis. Auf den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfehlend hingewiesen. Der Gast kann nach § 309 Nr. 5 b BGB den Nachweis erbringen, dass entweder der eingetretene Schaden überhaupt nicht entstanden, dieser wesentlich niedriger als die vorgenannte Schadenpauschale ist und/oder die eingesparten Leistungen höher als die vorgenannten Pauschalen sind.
- Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.
- Der Hotelier haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die vertragliche wie auch deliktische Haftung des Hoteliers für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des Übernachtungspreises beschränkt, wie er sich aus der Buchungsbestätigung ergibt bzw. bestätigt wurde, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Für eingebrachte Sachen haftet der Hotelier nach Maßgabe der §§ 701 ff. BGB. Auch insoweit ist die Haftung für eingebrachte Sachen regelmäßig beschränkt.
- Sollte eine Bestimmung dieser Reservierungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
- Die Abtretung von gegen das Hotel garni Kastanienhof gerichteten Forderungen ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von Hotel garni Kastanienhof ist ausgeschlossen.
Stand März 2017